Vorsicht bei Internet-Vorausbuchungen Ihres Ferienapartments
Das ARD Wirtschaftsmagazin „PLUSMINUS“ berichtete am Dienstag, den 14.August 2007 unter dem Titel „Urlauber- Abzocke, Betrugsmaschine mit Ferienhäusern” auf welche unverfrorene Weise zwei deutsche Familien betrogen wurden: vor Antritt ihrer Urlaubsreise haben sie über eine Internetseite ein Ferienhaus in Spanien im voraus gebucht und bezahlt. Als sie dann nach über zwanzig Stunden Autofahrt am Urlaubsort angekommen sind, fanden sie statt des gebuchten Ferienhauses dort nur einen verlassenen Rohbau vor und ihr „Vermieter“ war nicht mehr erreichbar. Lesen Sie zu diesem Beitrag meinen Blog- Eintrag vom 15.08.2007 http://www.khs.fr/blogDE.cfm
Diese Art von Betrügereien ist leider absolut kein Einzelfall!
In dem von „PLUSMINUS“ berichteten Fall hat wohl eine Privatperson die Familien vorsätzlich betrogen. Leider aber gibt es auch Vermittlungsagenturen, die professionell Internetvorausbuchungen von Apartments vornehmen und dabei für Ihre Kunden erhebliche Risiken in Kauf nehmen.
Als deutscher Makler in Paris beobachte ich seit vielen Jahren, wie Vorausbuchungen per Internet immer mehr zunehmen und möchte hier auf die erheblichen Risiken aufmerksam machen:
Ein Mieter, der von seinem Heimatort aus per Internet eine noch von einer anderen Person belegte Wohnung im voraus bucht und Zahlungen leistet, wird diese nur dann beziehen können, wenn der gegenwärtige Mieter sie zum vereinbarten Termin verlässt. Wenn dieser aber entgegen der Vereinbarungen seinen Aufenthalt verlängert und das Objekt nicht rechtzeitig frei gibt, kann der neue Mieter trotz geleisteter Zahlungen offensichtlicherweise nicht einziehen. Je länger im voraus gebucht wird, desto grösser ist dieses Risiko. Der Markt für „möblierte Apartments“ ist sehr schnell und ich erlebe sehr häufig, wie Mieter ihre Pläne ändern und länger bleiben.
Es ist ebenfalls sehr grosse Vorsicht mit den im Internet gezeigten Fotos geboten. Juristisch gilt, dass derjenige, der eine Ware oder Dienstleistung anbietet, sie im präsentierten, respektive vereinbarten Zustand „liefern“ muss. Die im Internet gezeigten Fotos aber sind häufig alt und zeigen nicht den gegenwärtigen Zustand einer Wohnung. Die Mieter sollten sich daher auf unangenehme Überraschungen einstellen.
Sofern die Vermittlungs-Agentur nicht im Sinne des Gesetzes “Verwalter” ist, werden die vom Mieter im voraus geleisteten Anzahlungen in der Regel an den Vermieter weitergeleitet. Bei Unstimmigkeiten ist es dann sehr schwer, sein Geld zurückzukriegen.
Urlauber sollten sich aus diesen Gründen sehr gut überlegen, ob sie eine Urlaubswohnung, die sie nicht selbst besichtigt und von der sie lediglich Fotos im Internet gesehen haben, im voraus buchen und dafür Zahlungen leisten wollen.
Autor: Karl-Heinz Schabmüller M.B.A. - www.khs.fr - khs@khs.fr
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